Sowohl zur zivilrechtlichen Bewertung von Unfallschäden und Unfallfolgen als auch zur strafrechtlichen Verfolgung von Unfallbeteiligten muss der Hergang eines Unfalles aufgeklärt werden. Häufig reichen zur Aufklärung und zum Beweis der Augenschein, Zeugen, Urkunden, Vernehmungen und Indizien nicht aus, es muss ein unfallanalytisches Gutachten eingeholt werden.
Durch uns werden Straßenverkehrsunfälle mit allen Arten von Unfallbeteiligten analysiert. Durch unsere langjährige Tätigkeit und ständige Weiterbildung haben wir nicht nur bei klassischen Unfällen zwischen schweren Nutzfahrzeugen, Pkw, Zweirädern und Fußgängern eine hohe Kompetenz. Wir analysieren auch Unfälle mit Arbeitsmaschinen, Skatern oder neuen technischen Geräten. Besondere Erfahrungen haben wir auch zu Dunkelheitsunfällen, Wildunfällen, Unfällen an Lichtsignalanlagen und zur Fahrzeugverzögerung.
Zur Erstattung des Gutachtens werden im Regelfall der Unfallort aufgesucht und alle verfügbaren Anknüpfungstatsachen herangezogen. Moderne Messtechnik und die aktuellen Rekonstruktionsprogramme stehen zur Verfügung. Im Gutachten wird der Unfallhergang mit den Kollisionen, Bewegungen und der Vermeidbarkeit anschaulich und nachvollziehbar dargestellt.