Insbesondere nach leichteren Auffahrunfällen sehen sich die Versicherungsunternehmen häufig Schmerzensgeldforderungen von Fahrzeuginsassen mit behaupteten HWS-Verletzungen
(HWS-Halswirbelsäule) ausgesetzt. Diesbezüglich besteht die Möglichkeit, durch ein Sachverständigengutachten feststellen zu lassen, ob diese Ansprüche technisch begründbar
gerechtfertigt sind oder nicht.
Das entscheidende Kriterium für die gutachterliche technische Beantwortung der Frage, ob ein Unfallgeschehen und eine morphologische Verletzung an der Halswirbelsäule in ursächlichem
Zusammenhang stehen, ist die Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges. Mit der Kenntnis der kollisionsbedingt verursachten Schadensintensitäten an den beteiligten
Fahrzeugen, der Kollisionsstellung und ggf. nachkollisionären Fahrzeugbewegungen und technischer Fahrzeugdaten lässt sich eine Kollisionsanalyse mit Eingrenzung der
Geschwindigkeitsänderung eines Fahrzeuges (und damit der Insassenbelastung) berechnen.
Die so technisch begründbaren Insassenbelastungen werden mit Belastungsgrenzwerten für unterschiedliche Aufprallsituationen verglichen und daraus Verletzungsmöglichkeiten von Insassen
aus technischer Sicht abgeleitet.